In ihren Räumlichkeiten musste soeben ein Brand gelöscht werden. Zerstörung, Russ, Rauch, Schutt
Und damit viel Leid bleiben zurück, verbunden mit offenen Fragen und Problemen. Guter Rat ist nun
gefragt. Mit den folgenden Tipps und Empfehlungen möchten wir Sie unterstützen.

 

 

 

 

 

Grundsätzliches
  • Nur am Rande betroffen
    Sind Ihre Räumlichkeiten nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Russteilchen
    wahrnehmbar und haben keinen Wasserschaden, können Sie sich dort nach gründlichem Durchlüften
    der Wohnung wieder aufhalten. Sollten Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand jedoch ein
    Unwohlsein verspüren, begeben Sie sich bitte unverzüglich zum Arzt.
  • Stark betroffen
    Sind ihre Räumlichkeiten durch Feuer, Russ, Wasser und starken Rauch beeinträchtigt worden, bitten
    wir Sie die nachfolgenden Informationen zu beachten.
Erste Massnahmen
  • Betreten Sie die Brandstelle erst nach Freigabe durch die Polizei und der Feuerwehr. Zuvor
    dürfen wegen der Schadenabklärung keine Veränderungen vorgenommen werden. Muss wegen
    der Schadensbegrenzung trotzdem etwas verändert werden, ist nach vorgängiger Absprache mit
    der Feuerwehr oder der Polizei die Situation zuerst zu fotografieren.
  • Der Aufenthalt im Bereich der Brandstelle kann wegen der Freisetzung giftiger Stoffe Ihre
    Gesundheit gefährden. Informieren und schützen Sie sich rechtzeitig.
  • Vermeiden Sie ein Verteilen der Brandverschmutzung auf nicht vom Brand betroffene Bereiche.
  • Benachrichtigen Sie als Mieter umgehend Ihre Hausverwaltung bzw. die Hauseigentümer und Ihre
    Hausratversicherung.
  • Als Hauseigentümer benachrichtigen Sie zusätzlich die Gebäudeversicherung Bern.
  • Sichern Sie umgehend die Daten Ihrer elektronischen Datenverarbeitungsanlage.
Sanierungsmassnahmen
  • Sprechen Sie die Sanierungsmassnahmen vorgängig mit den Experten Ihrer Versicherungen ab.
Räumung/Entsorgung
  • Den Schadenplatz soweit räumen und absperren, bis alle Gefahren beseitigt sind, ist Pflicht der
    Feuerwehr. Die weitere Räumung liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Eigentümers und
    des Mieters.
  • Bei der Deponierung des Brandschuttes sind die Vorschriften des kantonalen Amtes für Wasser
    und Abfall zu beachten. Die Räumung erfolgt in Absprache mit den zuständigen Fachstellen. Die
    Kosten können im Rahmen ihrer Deckung bei der Gebäudeversicherung Bern geltend gemacht
    werden.
Nützliche Adressen (nicht abschliessend)

Gebäudeversicherung Bern GVB Telefon 0800 666 999 www.gvb.ch/schaden

Schadensanierung

BELVOR (Suisse)AG
Telefon 0800 808 118 (24-Stunden Service) www.belfor.ch

NOVOSAN AG
Telefon 0848 118 118 (24-Stunden Service) www.novosan.ch

Bautrocknungen

AMS Austrocknung AG Thun
Telefon 033 345 37 47 www.ams-ag.ch

AQUA SEC Service Spiez
Telefon 033 650 14 00 (24-Stunden Service) www.aquasecservice.ch

BAUTRO AG, Worblaufen
Telefon 0800 815 815 (24-Stunden Service) www.bautro.ch

KRÜGER + Co. AG, Münsingen
Telefon 0848 370 370 (24-Stunden Service) www.krueger.ch

Dachdecker

Krebs Daniel Bedachungen, Spenglerei, Niederstocken
Telefon 079 311 82 80

Gfeller Christoph, Thierachern
Telefon 079 302 59 21

Zimmermann

Rufener Holzbau AG, Zimmermann, Dachdeckerarbeiten, Uebeschi
Telefon 079 455 67 13

Muldenservice

Müller W. Transporte, Blumenstein
Telefon 033 356 12 06 / 079 656 01 75

Isenschmid AG, Thun
Telefon 033 334 77 70